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2 Phasen Ausbildung


Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis der Kat. B (Personenwagen) oder der Kategorie A (Motorräder) bestellt, erhält nach bestandener praktischer Prüfung den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe. Während dieser Zeit müssen zwei Weiterbildungskurse besucht werden. Nach Ablauf der 3 jährigen Probezeit und nach dem Besuch der beiden Kurse wird der definitive Führerausweis ausgestellt.

Bei Entzug des Ausweises in der Probezeit verlängert sich diese um ein Jahr. Bei einem zweiten Entzug muss der Neulenker einen neuen Lernfahrausweis beantragen und ein positives verkehrspsycho-logisches Gutachten vorweisen. Den neuen Lernfahr-ausweis bekommt man frühestens ein Jahr nach der letzten Widerhandlung.

Die Weiterbildung kann mit dem Auto oder Motorrad besucht werden. Die Motorradkategorie A1 fällt nicht unter diese Regelung.

1. Kurstag
Dieser sollte innerhalb von 6 Monaten nach der bestanden praktischen Prüfung absolviert werden. Im Gruppenunterricht soll die Fähigkeit der Kursteil-nehmer/Innen verbessert werden, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Auf einem abgesperrten Platz wird an der Fahrphysik gearbeitet. Es wird z.B. auf verschiedenen Strassenbelägen das Bremsen und Kurvenfahren geübt.

  Ecodrive
   

2. Kurstag
Nach dem 1. Kurs und vor Ablauf der Probezeit soll das Bewusstsein der Kursteilnehmer/Innen für die eigenen Fahrfähigkeiten weiter entwickelt, ihr Ver-kehrssinn optimiert sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter verbessert werden.