Fahrschule Borioli

       
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Kategorie A1 (Motorrad)

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11kW.

Fahrberechtigung
Mindestalter: 16 Jahre mit einem Hubraum bis 50cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11kW
Gültigkeit Lernfahrausweis 4 Monate, +12 Monat nach absolviertem Grundkurs

Vorgehensweise

  • Nothelferkurs, 6 Jahre gültig
  • Sehtest, 2 Jahre gültig
  • Einreichen des Antragsformulars ans Strassenverkehrsamt
    Dies kann 2 Monate vor erreichen des 16. Geburtstages für 50cm3 
    Besteht noch kein Fahrausweis ist der Antrag persönlich entweder bei der Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt abzugeben zusammen mit dem Nothelferausweis sowie 2 Passfotos.
  • Theorieprüfung

Kategorie A beschränkt (Motorrad)

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25kW

Fahrberechtigung
Mindestalter: 18 Jahre
Gültigkeit Lernfahrausweis 4 Monate, +12 Monat nach absolviertem Grundkurs

Vorgehensweise

  • Nothelferkurs, 6 Jahre gültig
  • Sehtest, 2 Jahre gültig
  • Einreichen des Antragsformulars ans Strassenverkehrsamt.
    Dies kann 2 Monate vor erreichen des 18. Geburtstages erfolgen.
    Besteht noch kein Fahrausweis ist der Antrag persönlich entweder bei der Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt abzugeben zusammen mit dem Nothelferausweis sowie 2 Passfotos.
  • Theorieprüfung

 

Kategorie A (Motorrad)

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25kW

Fahrberechtigung
Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg)
Gültigkeit Lernfahrausweis 4 Monate, +12 Monat nach absolviertem Grundkurs

Vorgehensweise

  • Nothelferkurs, 6 Jahre gültig
  • Sehtest, 2 Jahre gültig
  • Einreichen des Antragsformulars ans Strassenverkehrsamt
    Dies kann 2 Monate vor erreichen des 18. Geburtstages erfolgen.
    Besteht noch kein Fahrausweis ist der Antrag persönlich entweder bei der Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt abzugeben zusammen mit dem Nothelferausweis sowie 2 Passfotos.
  • Theorieprüfung
  • Erhalt des Lernfahrausweises
    Der Ausweis ist 4 Monate gültig. In dieser Zeit muss oder obligatorischer Grundkurs von 12 Std. absolviert werden, danach verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
  • Parktische Prüfung


Kategorie B (Auto)

Motorwagen von nicht mehr als 3500kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.

Fahrberechtigung
Mindestalter: 18 Jahre
Gültigkeit Lernfahrausweis 2 Jahre

Vorgehensweise

  • Nothelferkurs, 6 Jahre gültig
  • Sehtest, 2 Jahre gültig
  • Einreichen des Antragsformulars ans Strassenverkehrsamt
    Dies kann 2 Monate vor erreichen des 18. Geburtstages erfolgen.
    Besteht noch kein Fahrausweis ist der Antrag persönlich entweder bei der Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt abzugeben zusammen mit dem Nothelferausweis sowie 2 Passfotos.
  • Theorieprüfung
  • Erhalt des Lernfahrausweises
  • Besuch Verkehrskundeunterricht = VKU (obligatorisch)
  • Parktische Prüfung

Kategorie C1

C1 Motorwagen – ausgenommen jene der Kat D – mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg;

D1 Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz

mit einem Motorwagen dieser Kategorien darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Fahrberechtigung

C1 ab 18 Jahren und Inhaber der Führerausweiskategorie  B.
D1 ab 21 Jahren und Inhaber der Führerausweiskategorie B
Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate

 

Prüfungsanforderungen

  • Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises
  • Sehtest nicht älter als 24 Monate
  • Vertrauensärztliche Untersuchung nach erhalt des Aufgebotes
  • Erteilung des Lernfahrausweises
  • Bestandene Zusatztheorieprüfung
  • Praktische Prüfung

 Prüfungsfahrzeug

Ein Motorwagen der Unterkategorie C1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4t und einer Länge von mindestens 5m, der eine Geschwindigkeit von 80km/h erreicht. Dieses Fahrzeug kann auch für die Kat. D1 verwendet werden.

 

Kategorie CE

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750kg.

Fahrberechtigung

Ab 18 Jahren und Inhaber der Führerausweiskategorie C.
Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate

 Prüfungsanforderungen

  • Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises
  • Sehtest nicht älter als 24 Monate
  • Erteilung des Lernfahrausweises
  • Praktische Prüfung

Es besteht die Möglichkeit, die Lernfahrausweise der Kategorie C und C/E gleichzeitig anzufordern.

 Prüfungsfahrzeug

Ein Sattelmotorfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7.50m. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch die Fahrzeugkombination müssen ein zulässiges Gesamtzugsgewicht von mindestens 21t, ein Betriebsgewicht von mindestens 15t, eine Länge von mindestens 14m und einer Breite von 2.30m aufweisen so wie eine Geschwindigkeit von 80km/h erreichen. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine ist.

 

Kategorie C

Motorwagen – ausgenommen jene der Kat D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500kg, mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Fahrberechtigung

Ab 18 Jahren und Inhaber der Führerausweiskategorie B.
Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate

 

Prüfungsanforderungen

  • Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises
  • Sehtest nicht älter als 24 Monate
  • Vertrauensärztliche Untersuchung nach erhalt des Aufgebotes
  • Erteilung des Lernfahrausweises
  • Bestandene Zusatztheorieprüfung
  • Praktische Prüfung

 

Es besteht die Möglichkeit, die Lernfahrausweise der Kategorie C und C/E gleichzeitig anzufordern.

 

Prüfungsfahrzeug

Ein Motorwagen der Kategorie C mit einem Betriebsgewicht von mindestens 12t, einer Länge von mindestens 8m und einer Breite von mindestens 2,30m, der eine Geschwindigkeit von 80km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine ist.

 

Kategorie D1

C1 Motorwagen – ausgenommen jene der Kat D – mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg;

D1 Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz

mit einem Motorwagen dieser Kategorien darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Fahrberechtigung

C1 ab 18 Jahren und Inhaber der Führerausweiskategorie  B.
D1 ab 21 Jahren und Inhaber der Führerausweiskategorie B
Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate

 Prüfungsanforderungen

  • Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises
  • Sehtest nicht älter als 24 Monate
  • Vertrauensärztliche Untersuchung nach erhalt des Aufgebotes
  • Erteilung des Lernfahrausweises
  • Bestandene Zusatztheorieprüfung
  • Praktische Prüfung

 Prüfungsfahrzeug

Ein Motorwagen der Unterkategorie C1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4t und einer Länge von mindestens 5m, der eine Geschwindigkeit von 80km/h erreicht. Dieses Fahrzeug kann auch für die Kat. D1 verwendet werden.

 

Kategorie D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz, mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Fahrberechtigung

Ab 21 Jahren und mit Praxisnachweis der Führerausweiskategorie C.
Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate

Prüfungsanforderungen

  • Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises inklusive Formular „Praxisnachweis“
  • Sehtest nicht älter als 24 Monate
  • Vertrauensärztliche Untersuchung nach erhalt des Aufgebotes
  • Erteilung des Lernfahrausweises
  • Zulassung zur Zusatztheorieprüfung
  • Bestandene Zusatztheorieprüfung
  • Zulassung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Prüfung

 

Prüfungsfahrzeug

Ein Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10m und einer Breite von mindestens 2.30m, der eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreicht.